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Was sind die Nachrichtenregeln im März – Wirtschaftsnachrichten? | ZHENNENG

1. Dubai wird eine Zertifizierungsgebühr auf internationale Importe erheben.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) führen neue Gebühren für importierte Waren ein, wie das Außenministerium (MoFAIC) mitteilte. Ab Februar müssen alle internationalen Importrechnungen ab einem Wert von 10.000 AED vom MoFAIC beglaubigt werden. Das MoFAIC erhebt dafür eine Gebühr von 150 AED pro Rechnung. Folgende Warenkategorien sind von der Beglaubigungsgebühr ausgenommen: Rechnungen mit einem Wert unter 10.000 AED, Importe für den persönlichen Gebrauch, Importe aus den GCC-Staaten, Importe aus Freizonen, Importe von Polizei und Militär sowie Importe für wohltätige Zwecke.

2. Die Eurasische Wirtschaftsunion überarbeitet die zollfreie Einfuhrpolitik für Container.

Die russische Nachrichtenagentur Interfax berichtete kürzlich, dass die Eurasische Wirtschaftskommission in einem auf ihrer offiziellen Website veröffentlichten Resolutionsentwurf zur öffentlichen Diskussion mitteilte, dass sie einen Vorschlag Russlands erhalten habe. Dieser sieht vor, für bestimmte Containerkategorien im Rahmen des einheitlichen Zolltarifs der Eurasischen Wirtschaftsunion (siehe Europäische Liste der Waren für die Außenwirtschaftstätigkeit der Asiatischen Wirtschaftsunion, Zollcode 8609 00 900 9) einen Einfuhrzoll von 0 % des Zollpreises festzulegen. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom 1. März 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023. Die zuvor vom Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission angekündigte Null-Zoll-Regelung für Containerimporte läuft am 28. Februar 2023 aus. Bei regulären Zöllen beträgt der Einfuhrzoll für die genannten Waren 10 % des Zollpreises.

3. Russland hebt die obligatorische Devisenabwicklung für einige Exporteure auf

Laut Chinanews.com hat der russische Kreml am 6. ein Präsidialdekret erlassen. Demnach sind russische Exporteure und Warenlieferanten, die zwischenstaatliche Abkommen umsetzen, ab sofort nicht mehr verpflichtet, ihre Deviseneinnahmen zu verkaufen. Exporteure, die Waren direkt ins Ausland exportieren, können die erhaltenen Devisenzahlungen über autorisierte Banken direkt an die Warenlieferanten leisten und benötigen keine obligatorische Devisenabwicklung mehr. Darüber hinaus können die erhaltenen Gelder mit vorheriger Zustimmung des Warenlieferanten in andere als die vertraglich vereinbarten Währungen umgetauscht werden, wodurch der Devisenverkauf entfällt.

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